Reinheitsgebot von 1516

Das durch 1516 in Bayern landesweit eingeführte Reinheitsgebot regelte damals, dass nur Hopfen, Malz und Wasser in unser liebes Bier kommt. Bis heute ist es für Bier, gebraut „nach deutschem Reinheitsgebot“, verbindlich, auch innerhalb der EU ist es als „traditionelles Lebensmittel“ geschützt. Dass bedeutet ob Ale, Altbier, Berliner Weiße, Kölsch, Steinbier, Weizenbier, Bock, Dunkles, Helles,…

Berliner Weisse

Ein Bier, dass nur durch seinen leicht säuerlichen Geschmack den süßen Schuss bekam. Dieser typische Geschmack kommt durch die bei der Vergärung zugegebenen Milchsäurebakterien zustande, die zusammen mit der Hefe das Weissbier reifen lassen. Zu finden ist die Berliner Spezialität vor allem im Sommer in und um Berlin, wo es auch nur gebraut werden darf,…

Altbier

Das „Alt“ ist überwiegend am Niederrhein und speziell in der Alt-Hochburg Düsseldorf zu genießen. Altbier ist ein Vollbier und hat ca. 4,8 % Volumenanteil Alkohol, die Farbe ist dunkel bis Bernstein, die durch höhere Anteile an dunkleren Malzsorten erreicht wird. Nun zum spaßigen Teil… getrunken wird es aus kurzen gedrungenen 0,2l- Gläsern oder aus Altbierpokalen….